Satzung

des Bergischen Geschichtsvereins Haan e.V.


§ 1 Name und Sitz

    1. Der Verein fuhrt den Namen "Bergischer Geschichtsverein Haan e.V."
    2. Der Sitz des Vereins ist Haan.
    3. Der Verein ist eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes Mettmann.
    4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Aufgaben und Zweck

    1. Ziel und Zweck des Vereins ist, die Geschichte des Bergischen Landes und der mit ihm geschichtlich verbundenen Gebiete zu erforschen, ihre Kenntnis den Bewohnern des Bergischen Landes durch Wort, Schrift und Bild zu vermitteln, Aufgaben der Denkmal- und Stadtbildpflege wahrzunehmen und zu unterstützen, das geschichtliche Wissen und Verständnis zu fördern.
    2. Das Vereinsgebiet umfasst den Bereich Haan und Umgebung.
    3. Der Verein ist selbstlos tätig, er erstrebt keinen Gewinn. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke; er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Etwaige Überschüsse werden ausschließlich für die gemeinnützigen Zwecke gemäß § 2, Absatz 1 der AO, verwendet.
    4. Der Verein verwirklicht seine Ziele z. B. durch wissenschaftliche Forschungen, Veranstaltungen, Veröffentlichungen, Unterhaltung einer Bibliothek und sonstiger Sammlungen und durch Förderung der Pflege, Erhaltung und Wiederherstellung historisch bedeutsamer Bau- und Kulturdenkmäler.
      5. Der Verein ist eine selbstständige Abteilung des im Vereinsregister des Amtsgerichtes Wuppertal unter der Nummer 1481 eingetragenen Bergischen Geschichtsvereins e.V., Wuppertal (Gesamtverein).

§ 3 Mitglieder

    1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden.
      Der Antrag auf Mitgliedschaft kann bei jedem Vorstandsmitglied eingereicht werden. Über den Beitritt entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
      Der Beitritt wird wirksam mit Zugang der Entscheidung des Vorstands beim aufgenommenen Mitglied.
      Im Falle der Ablehnung kann eine Entscheidung der Mitglieder des Vereins in der nächsten Mitgliederversammlung beantragt werden.
    2. Mit dem Beitritt zum Verein wird sie zugleich Mitglied des Bergischen Geschichts-vereins e. V. mit dem Sitz in Wuppertal (im folgenden Gesamtverein genannt).
    3. Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag, dessen Höhe durch die Mitgliederversammlung festgesetzt wird.
      Der Beitrag wird fällig zum 31. Januar eines jeden Jahres, im Falle des Beitritts nach diesem Termin mit dem Beitritt.
    4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
    5. Die Mitgliedschaft endet durch Tod oder Austritt. Der Austritt ist gegenüber dem Vorsitzenden des Vereins mit Zweimonatsfrist zum Ende des Geschäftsjahres schriftlich zu erklären. Mit der Mitgliedschaft im Verein endet automatisch auch die Mitgliedschaft im Gesamtverein.
    6. Mitglieder, die ihren Verpflichtungen gemäß der Satzung des Vereins nicht nachkommen oder die dem Verein Schaden zufügen, können vom Vorstand durch Beschluss mit einfacher Mehrheit ausgeschlossen werden. Der Betroffene hat das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung des Vereins, die über seinen Antrag mit Zweidrittelmehrheit entscheidet.

§ 4 Ehrungen

    1. 1. Personen, die sich in besonderem Maße um den Verein verdient gemacht haben, können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie werden damit zugleich Ehrenmitglieder des Gesamtvereins. Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit.
    2. 2. Nach seinem Ausscheiden aus dem Amt kann ein verdienter Vorsitzender von der Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied und Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Er ist im Vorstand stimmberechtigt.

§ 5 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind
1. die Mitgliederversammlung,
2. der Vorstand

§ 6 Mitgliederversammlung

    1. Die ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins findet jährlich bis zum 30. April statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn der Vorstand sie für notwendig hält oder wenigstens ein Fünftel der Mitglieder des Vereins eine solche schriftlich unter Angabe von Grund und Zweck verlangt.
    2. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vereins unter Wahrung einer Frist von mindestens zwei Wochen durch einfachen Brief unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Der Einladungsbrief kann per Post oder an die letzte dem Vorstand mitgeteilte E-Mail-Anschrift versandt werden. Anträge auf Aufnahme von Besprechungspunkten in die Tagesordnung müssen dem Vorstand mindestens drei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich vorliegen.
    3. Die Mitgliederversammlung ist mit den anwesenden Mitgliedern beschlußfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, ausgenommen solche über den Ausschluss von Mitgliedern (§ 3. Nr. 6 Satz 2), Satzungsänderungen (§ 8) und Auflösung des Vereins (§ 9); Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
    4. Die ordentliche Mitgliederversammlung nimmt den Geschäftsbericht entgegen,
      - genehmigt den Jahresabschluss, der zuvor durch die Kassenprüfer geprüft worden ist,
      - beschließt über die Entlastung des Vorstandes,
      - wählt die nach der Satzung zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und des Beirates,
      - wählt jedes Jahr zwei Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand angehören, setzt den Mitgliedsbeitrag fest,
      - ernennt Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende.
    5. Die Mitgliederversammlung wählt Delegierte in der nach den Vorgaben des Gesamtvereins möglichen Anzahl, die die Mitglieder des Vereins auf der Delegiertenversammlung des Gesamtvereins vertreten. Die Wahl der Delegierten erfolgt für jeweils zwei Sitzungsjahre des Gesamtvereins (1.5. - 30.4.).

      Die Delegierten können wiedergewählt werden. Sie haben eine nicht übertragbare Stimme. Für den Verhinderungsfall können gleichzeitig mit der Wahl der Delegierten Ersatzdelegierte in gleicher Zahl gewählt werden, die die gewählten Delegierten (insgesamt, nicht für einen bestimmten Delegierten) in der Delegiertenversammlung vertreten. Im Übrigen findet eine Vertretung oder Stimmrechtsübertragung nicht statt.

      Regelmäßig werden Anträge in Mitgliederversammlungen auch noch unter Punkt "Verschiedenes" gestellt.

      Sollte eventuell trotz des Interesses der Mitglieder, was auf der Jahreshauptversammlung entschieden werden soll, in die Satzung aufgenommen werden, dass die Hauptversammlung über die Zulässigkeit derartiger verspäteter Anträge oder über die Anträge selbst mit einer Zweidrittelmehrheit entscheiden kann.

§ 7 Vorstand

    1. Die Mitgliederversammlung des Vereins wählt den Vorstand. Ihm gehören der Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer an. Weiterhin können ein stellvertretender Schatzmeister und ein stellvertretender Schriftführer gewählt werden.
    2. Ein Beirat kann zur Unterstützung des Vorstandes gebildet werden. Der Beirat bis zu fünf Mitglieder umfassen. Die Beiratsmitglieder werden zu allen Vorstandssitzungen eingeladen und sind stimmberechtigt.
    3. Die Amtszeit der Vorstands- und Beiratsmitglieder beträgt fünf Jahre. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus, kann sich der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung selbst ergänzen.
    4. Vorstand im Sinne des§ 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Die beiden Vorsitzenden sind alleinvertretungsberechtigt.
    5. Der 1. Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende, leitet den Verein und führt die laufenden Geschäfte. Die Tätigkeit der Mitglieder von Vorstand und Beirat ist ehrenamtlich.
    6. Der Vorstand beschließt mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
    7. Der Vorstand tritt mindestens dreimal jährlich zusammen.
    8. Der Vorstand wird vom 1. Vorsitzenden, bei Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden, einberufen. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mindestens sieben Tage (Poststempel) vor dem Sitzungstermin.

§ 8 Niederschriften

    1. Der Verlauf von Mitgliederversammlungen und die von ihr gefassten Beschlüsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen und vom Schriftführer aufzubewahren.
    2. Über die Beschlüsse von Vorstandssitzungen sind Niederschriften anzufertigen. Die Niederschriften sind vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen und vom Schriftführer aufzubewahren.

§ 9 Satzungsänderungen

    1. Für Änderungen dieser Satzung sind ein Beschluss des Vorstandes und ein mit zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder gefasster Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.
    2. Die beschlossenen Satzungsänderungen bedürfen der Bestätigung durch den Vorstand des Gesamtvereins.
    3. Beschlüsse über Änderungen dieser Satzung, die den Zweck des Vereins(§ 2) oder dessen Vermögensverwendung betreffen, bedürfen der Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften über die Gemeinnützigkeit.

§ 10 Auflösung des Vereins

    1. Über die Auflösung des Vereins beschließt eine außerordentliche Mitgliederversammlung, zu der schriftlich und fristgerecht gemäß § 5, Absatz 2, eingeladen werden muß. Für den Beschluss ist die Zustimmung von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich. Der Beschluss über die Auflösung des Vereins bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Gesamtvereins.
    2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Bergischen Geschichtsverein e.V. Wuppertal (Gesamtverein), der es unmittelbar und ausschließlich für seine gemeinnützigen Zwecke zu verwenden hat.
    3. Bei Vermögenswerten, die dem Verein für einen bestimmten Zweck überlassen worden sind, bleibt es bei der bisherigen Zweckbestimmung.


Haan, den 10.06.2005

Die Gründungsmitglieder:

 

 

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